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Wichtige Information!!!
Angesichts der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Hessen bitten wir alle Hundeführerinnen und Hundeführer aus Landkreisen, die in den dort eingerichteten Restriktionszonen liegen, derzeit auf den Besuch in unserem Schwarzwildgewöhnungsgatter zu verzichten. Dies gilt auch für Restriktionszonen in den von der ASP betroffenen ostdeutschen Bundesländern. Wir werden rechtzeitig darüber informieren, wann der Gatterbesuch aus diesen Regionen wieder möglich ist. Diese Regelung gilt auch für Hunde, die zur Kadaversuche eingesetzt werden.
Alle Hundeführerinnen und Hundeführer außerhalb der genannten Landkreise mit Restriktionszonen bitten wir ebenfalls dringend beim Besuch des Gatters, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Kleidung und Schuhe) genau zu befolgen. Des Weiteren sollte der Hund am Vorabend und am Tag des Gatterbesuchs nicht zur Wildschweinjagd oder zur Nachsuche auf Wildschweine eingesetzt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Das Schwarzwildgewöhnungsgatter Louisgarde ist ab April wieder in Betrieb.
Buchung von Terminen über:
swgattermtk@landesjagdverband.de
Achtung!!
In dieser Sasion können wir, bis zum 01. September, leider keine Übungseinheiten an Dienstagen anbieten.
Kontrollierte und tierschutzgerechte Begegnung zwischen Jagdhund und wehrhaftem Wild in vier Übungsgattern und einem Welpengewöhnungskorridor:
Jagdhunde sammeln bei den Übungseinheiten im Gatter unter fachkundiger Leitung erfahrener Gattermeister Schritt für Schritt Erfahrungen im Umgang mit wehrhaftem Wild.
Anforderungen an den Jagdhund:
- Jagdgebrauchshund gem. Zulassungsbedingungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung, klinisch gesund mit vollständigem Impfschutz.
Nicht-Jagdhunde (z.B. Airedale-Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Malinois etc.) oder deren Kreuzungen (z.B. Heideterrier) sind nicht zugelassen.
- Mindestens vier bis fünf Monate alt und Grundgehorsam vorhanden. Für die Übungen am Welpengewöhnungskorridor , die in der Regel im Alter von 4-6 Monaten
durchgeführt werden, ist Grundgehorsam nicht Voraussetzung.
Anforderungen an den Hundeführer:
- Gültiger Jagdschein
- Körperliche Fitness zum Führen des Hundes
Übungstage:
- Dienstag & Freitag ab 16 Uhr
- Samstag & Sonntag ab 9 Uhr
- Das Gatter ist von Anfang April bis Ende Oktober geöffnet
Preise (pro Übungseinheit)
- Mitglieder im LJV BW: Euro 20
- Mitglied in einem anderen LJV: 40 Euro
- Nichtmitglieder: 80 Euro
Kontakt und Anmeldungen:
Anke Nawratil-Stütz: swgattermtk(at)landesjagdverband.de. Bitte bei der Anfrage auch noch die Telefonnummer für evtl. Rückfragen angeben.
Telefonische Rückfragen bitte nur in Ausnahmefällen an Dr. Werner Schreiber 0172-923 78 21