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Termin-Übersicht 2024
24.08.2024 - Kreisjägervereinigung Ulm - Modul 1.1
24.08.2024 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.1 und Modul 1.2
24.08.2024 - Kreisjägervereinigung Pforzheim / Enzkreis - Modul 1.1 und Modul 1.2
24.08.2024 - Kreisjägervereinigung Wertheim - Modul 1.1 und Modul 1.2
24.08.2024 - Kreisjägervereinigung Leonberg - Modul 1.1 und Modul 1.2
24.08.2024 - Kreisjägervereinigung Markgräferland - Modul 1.1 und Modul 1.2
25.08.2024 - VZZP BW e.V. - Modul 1.1 und 1.2
31.08.2024 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2
31.08.2024 - Kreisjägervereinigung Kirchheim - Modul 1.1, 1.2 und 1.5
31.08.2024 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.1 und Modul 1.2
14.09.2024 - VZZP BW e.V. - Modul 1.3
14.09.2024 - Verband für Kleine Münsterländer Landesgruppe Baden e.V. - Modul 1.3
14.09.2024 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.1 und Modul 1.2
14.09.2024 - Kreisjägervereinigung Leonberg - Modul 1.1 und Modul 1.2
14.09.2024 - Kreisjägervereinigung Waiblingen - Modul 1.1 und Modul 1.2
15.09.2024 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.6
15.09.2024 - Kreisjägervereinigung Aalen - Modul 1.1 und Modul 1.2
16.09.2024 - Kreisjägervereinigung Heidelberg - Modul 1.1 und Modul 1.2
20.09.2024 - DJT CLub e.V. Arbeitsgruppe Baden - Modul 1.3
21.09.2024 - Kreisjägervereinigung Göppingen - Modul 1.1 und 1.2
21.09.2024 - Kreisjägervereinigung Backnang - Modul 1.4
20. / 21.09.2024 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.3
22.09.2024 - Kreisjägervereinigung Aalen - Modul 1.1 und Modul 1.2
22.09.2024 - Kreisjägervereinigung Waiblingen - Modul 1.1 und Modul 1.2
22.09.2024 - Kreisjägervereinigung Lahr - Modul 1.1 und Modul 1.2
28.09.2024 - Kreisjägervereinigung Bruchsal - Modul 1.1 und 1.2
28.09.2024 - Kreisjägervereinigung Tauberbischofsheim - Modul 1.1 und 1.2
28.09.2024 - Kreisjägervereinigung Badische Jäger Lörrach - Modul 1.1 und 1.2
29.09.2024 - Kreisjägervereinigung Tuttlingen - Modul 1.1 und 1.2
29.09.2024 - Kreisjägervereinigung Lahr - Modul 1.1 und Modul 1.2
03.10.2024 - Kreisjägervereinigung Esslingen - Modul 1.1 und 1.2
05.10.2024 - Kreisjägervereinigung Sigmaringen - Modul 1.5
12.10.2024 - Kreisjägervereinigung Badische Jäger Lörrach - Modul 1.1 und 1.2
12.10.2024 - Kreisjägervereinigung Reutlingen - Modul 1.1 und 1.2
13.10.2024 - Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern e.V. - Modul 1.1
19.10.2024 - Kreisjägervereinigung Mergentheim - Modul 1.1 und 1.2
19.10.2024 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.1 und 1.2
20.10.2024 - DL Verein Baden-Württemberg - Modul 1.1. und Modul 1.2
20.10.2024 - Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern e.V. - Modul 1.1
20.10.2024 - JGV Oberländer e.V. - Modul 1.1 und Modul 1.2
20.10.2024 - Kreisjägervereinigung Lahr - Modul 1.4
26.10.2024 - Kreisjägervereinigung Heidenheim - Modul 1.1 und 1.2
26.10.2024 - Kreisjägervereinigung Biberach - Modul 1.1 und 1.2
Am 24. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Ulm eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Laichingen das Modul 1.1
Es können maximal 5 Hunde zugelassen werden. Bedingungen der Zulassung gem. PO Brauchbarkeitsprüfung 2.2.
Modul 1.1: Zum Nachweiß der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier. Die Übernachtfährten von 400 m werden mit Wildschweiß gespritzt.
Das Nenngeld für Modul 1.1 beträgt für diese Prüfung € 150,00.
Nennung bitte mit unterschriebenem Anmeldeformular und folgenden Unterlagen ausnahmslos per Briefpost, an:
Prüfungsleiter Günther Schneider,
Wiesensteiger Str. 8,
72589 Westerheim senden:
- Ahnentafel oder Herkunftsnachweis
- Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung zur Prüfung (mind.4 Wochen, max. 12 Monate zurückliegend)
- Nachweis über bereits angelegte Prüfungen
- Gültiger deutscher Jagdschein
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Rückfragen unter: 0171 3113434 an Günther Schneider, Hundeobmann
Meldeschluss: 01. August 2024
Am 24. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Stetten am kalten Markt das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 18 Hunde geprüft werden.
Die ÜF werden mit Rehschweiß gespritzt.
Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Das Nenngeld beträgt je Modul 70,00 €
Meldungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 03. August 2024
Am 24. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Pforzheim/Enzkreis eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Königsbach-Stein das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Zur Prüfung werden maximal 12 Hunde zugelassen.
Die Übernachtfährten werden mit Wildschweiß getupft oder getreten.
Bitte bei der Anmeldung angeben.
Stehzeit mindestens 14 Std.
Das Nenngeld für Modul 1.1. beträgt 130,00 € und für Modul 1.2. 150,00 Euro.
Nenngeld ist Reuegeld.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung auf das Konto der:
KJV Enzkreis/Pforzheim
Sparkasse Pforzheim
IBAN: DE77 6665 0085 0000 8118 66
Verwendungszweck: Modul 1.1 und oder 1.2 + Name
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei:
Birgitt Giese
E-Mail: birgitt(at)tmh-neulingen.de
Meldeschluss: 03.08.2024
Am 24. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Wertheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Nassig das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde geprüft werden.
Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges haben Vorrang.
Die Übernachtfährten werden mit Rotwildschalen getreten oder mit Rotwildschweiss gespritzt.
Das Nenngeld für Modul 1.1 beträgt für Mitglieder 120 €, für Nichtmitglieder 140 €.
Für das Modul 1.2 kommen zusätzlich für Mitglieder 30 €, für Nichtmitglieder 40 € dazu.
Schleppwild wird nicht gestellt. Nenngeld ist Reuegeld.
Die Nennung hat bis 01.08.2024 an Hundeobfrau:
Katrin Brell,
Tel. 0176 83364761, ab 18.00 Uhr, zu erfolgen.
Meldeschluss: 01.08.2024
Am 24. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Leonberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Weissach das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es werden maximal 5 Hunde zugelassen.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden
Meldegebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder der KJV-Leonberg 120 Euro, für Nichtmitglieder 140 Euro.
Anmeldung bei:
Michael Theurer Hundeobmann KJV-Leonberg
Tel.: 0172 7129895
Mail: Hunde@jaeger-leonberg.de
Meldeschluss: 14. August 2024
Am 24. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Markgräflerland eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Freiburg das Modul 1.1 und Modul 1.2
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden - Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Es werden folgende Prüfungen durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald gemäß § 3.3.1 und § 3.3.2 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits früher oder vorab am
Prüfungstag 23.09.2023 erfolgreich abgelegt haben.
Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag getupft (Übernachtfährte).
Die Führer der zur Prüfung 2 gemeldeten Hunde bringen geeignetes Schleppwild selbst mit.
Die Zahl der Hunde wird für die Prüfung 1 und 2 auf 8 begrenzt.
Mitglieder der JVen Markgräflerland und Freiburg haben Vorrang;
Die Nennungen werden berücksichtigt in der Reihenfolge des eingegangenen Nenngeldes.
Nenngelds von 70,00 € für die Prüfung 1 ( Nachsuche im Schalenwildrevier )
zusätzlich 20,00 € für die Zusatzprüfung 2 ( Brauchbar in Feld und Wald )
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Überweisung an den Prüfungsleiter:
P.Schell ,
IBAN: DE18680615050000520535;
BIC: GENODE61IHR; VoBa Breisgau - Markgräflerland
Nennungen an
Philipp Schell,
Karrweg 1,
79289 Horben,
per e-mail an phschell@t-online.de
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel und des Nachweises der Nenngeldzahlung, das Formblatt kann von der homepage der Jägervereinigung heruntergeladen oder angefordert werden bei Philipp Schell, Karrweg 1, 79289 Horben, e-mail siehe oben.
Meldeschluss ist der 15. August 2024
Am 25. August 2024 führt der VZZP BW e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Heilbronn das Modul 1.1 und 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 nach der BrPO: Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Zahl der Hunde wird auf 6 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 130€ und Modul 1.2 beträgt 70€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Nennungen an:
Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Meldeschluss: 1. August 2024
Am 31. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muß bei der Nennung erbracht werden. Dies muß Vor-Ort beglichen werden.
Nennungen an:
Ulrich Merkel
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471
Meldeschluss: 01. August 2024
Am 31. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Kirchheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Dettingen / Owen das Modul 1.1, 1.2 und 1.5
Zugelassen sind max.12Hunde die im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind. (vom JGHV anerkannt)
Kursteilnehmer werden bevorzugt.
Das Nenngeld beträgt 120,00 € und ist mit der Nennung zu bezahlen.
Die Schweißfährten werden am Vortag mit Rehwildschweiß getropft.
Info und Anmeldung bei Hundeobmann:
Alfred Stark
Tel.01752046232 oder stark-weilheim@t-online.de
Meldeschluss: 01. August 2024
Am 31. August 2024 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Stetten am kalten Markt das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 18 Hunde geprüft werden.
Die ÜF werden mit Rehschweiß gespritzt.
Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Das Nenngeld beträgt je Modul 70,00 €
Meldungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 10. August 2024
Am 14. September 2024 führt der VZZP BW e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum St. Leon-Rot das Modul 1.3
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.3 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Wasser
Der Hund muss die Module 1.1 und 1.2 bereits bestanden haben, um für das Modul 1.3 zugelassen zu werden.
Dieser Prüfungsteil wird für Jagdhunde angeboten, die zur Wasserarbeit eingesetzt werden. Ausbildung und Prüfung erfolgen gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durch die Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg
Die Zahl der Hunde wird auf 2 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.3 beträgt 130€ und muss bei der Nennung erbracht werden.
Achtung: Modul 1.3 ist nicht geeignet für Hunde, die auf Verbandprüfungen laufen sollen, bei denen das Prüfungsfach „stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft wird.
An der Prüfung muss der Führer das folgende vorlegen bzw. dabeihaben:
Nennungen an:
Alexander Krauß
Promenadeweg 10
73035 Göppingen
Tel: 0170-90 29 128
Bei Nennung ist gleichzeitig das Nenngeld auf das Vereinskonto zu überweisen:
VZZP BW
Raiba Kocher-Jagst e.G. Ingelfingen
IBAN: DE35 6006 9714 0044 5860 00
BIC: GENODES1IBR
Meldeschluss: 1. August 2024
Am 14. September 2024 führt der Verband für Kleine Münsterländer Landesgruppe Baden e.V.eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Au am Rhein das Modul 1.3
Folgende Prüfung werden durchgeführt:
Modul 1.3 nach der BrPO: Erweiterte Brauchbarkeit Wasser
Der Hund muss das Module 1.1 bestanden haben und ein Entenbuch besitzen, um für das Modul 1.3 zugelassen zu werden.
Dieser Prüfungsteil wird für Jagdhunde angeboten, die zur Wasserarbeit eingesetzt werden. Ausbildung und Prüfung erfolgen gemäß der Stuttgarter Vereinbarung durch die Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg
Die Zahl der Hunde wird auf 3 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.3 beträgt 60,00€.
Nennungen an:
Prüfungsobmann
Bernd Blum
klmvomtanneck(at)web.de
Meldeschluss: 9. August 2024
Am 14. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Stetten am kalten Markt das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 18 Hunde geprüft werden.
Die ÜF werden mit Rehschweiß gespritzt.
Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Das Nenngeld beträgt je Modul 70,00 €
Meldungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 24. August 2024
Am 14. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Leonberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Weissach das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es werden maximal 5 Hunde zugelassen.
Mitglieder des Lehrgangs und Mitglieder der KJV haben Vorrang.
Die Übernachtfährte 400m wird mit Wildschweiß getupft, Stehzeit mind. 14 Stunden
Meldegebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder der KJV-Leonberg 120 Euro, für Nichtmitglieder 140 Euro.
Anmeldung bei:
Michael Theurer Hundeobmann KJV-Leonberg
Tel.: 0172 7129895
Mail: Hunde@jaeger-leonberg.de
Meldeschluss: 14. August 2024
Am 14. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Waiblingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Untergröningen / Abtsgmünd das Modul 1.1 und Modul 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1
nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2
Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Geeignetes Wild ist vom Führer mitzubringen.
Die Bedingungen der Zulassung richten sich nach 2.2. BrPO BW 01.04.2024.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß im Tropfverfahren hergestellt und hat eine Stehzeit von mindestens 14 Stunden über Nacht.
Die Zahl der Hunde wird auf 5 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes in Höhe von 130 € (Modul 1.1) und 40 € (Modul 1.2) und muss bei der Nennung erbracht werden.
Meldeschluss: 02. September 2024
Am 15. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Stetten am kalten Markt das Modul 1.6
Es können max. 3 Hunde geprüft werden.
Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Das Nenngeld beträgt 70,00 €
Meldungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 25. August 2024
Am 15. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Aalen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Abtsgmünd Modul 1.1 und Modul 1.2
Die Teilnehmerzahl ist auf 5 Hunde begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses der KJV Aalen haben Vorrang.
Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Nenngeld:
Modul 1.1 120,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 150,00 € für Nichtmitglieder
Modul 1.2 30,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 50,00 € für Nichtmitglieder
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Im Modul 1.2 bringen die Führer geeignetes Schleppwild selbst mit!
Die Übernachtfährten werden mit Rehschweiß gespritzt.
Anmeldungen bei:
Hundeobfrau Sandra Dußling unter hundeobfrau(at)jaeger-aalen.de
Der gültige Tollwutschutz ist am Prüfungstag mit den anderen Papieren (Jagdschein, Ahnentafel) vorzulegen.
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Meldeschluss: 25. August 2024
Am 16. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Heidelberg eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Rervieren um St. Leon-Rot Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können maximal 6 Hunde gepürft werden.
Mitglieder der HDJV haben Vorrang bei der Zulassung.
Preis 1.1: 75,- (Mitglieder HDJV), 100,- für Nichtmitglieder
Preis 1.1 und 1.2: 100,- (Mitglieder HDJV), 140,- für Nichtmitglieder
Anmeldung bei Hundeobmann:
Andreas Allmann,
SAP-Allee 9,
68789 St. Leon-Rot
Tel: 06227 - 544600
Email: andreas.allmann(at)web.de
Meldeschluss: 26. August 2024
Am 20. / 21. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Stetten am kalten Markt das Modul 1.3
Es können max. 4 Hunde geprüft werden.
Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Das Nenngeld beträgt je Modul 70,00 €
Meldungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 01. September 2024
Am 20. September 2024 führt die DJT Club e.V. Arbeitsgruppe Baden eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Freiburg das Modul 1.3
Zugelassen sind alle Jagdhunde gemäß § 2.2 Absatz a) bis g) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden - Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundeverbands sind.
Geprüft wird das Modul 1.3 ,Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Brauchbarkeit am Wasser gemäß § 3.4 der BrPO für Hunde, die die Prüfung 1 bereits erfolgreich abgelegt haben.
Für die Prüfung 3 wird die lebende Ente vom Veranstalter gestellt, die frisch tote Ente ist selbst mitzubringen. Die Vorlage eines Aubildungs- und Prüfungsbuches ist erforderlich.
Das Nenngeld beträgt 70,00 €
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Anmeldungen ohne Überweisung des Nenngeldes gelten als nicht abgegeben und werden nicht berücksichtigt.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von Baden – Württemberg zahlen doppeltes Nenngeld.
Überweisung an den Prüfungsleiter:
P.Schell,
IBAN: DE18680615050000520535;
BIC: GENODE61IHR, VoBa Breisgau - Markgräflerland.
Nennungen an:
Philipp Schell,
Karrweg 1,
79289 Horben,
per e-mail an: phschell@t-online.de
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel und des Nachweises der Nenngeldzahlung, das Formblatt kann von der homepage der Jägervereinigung heruntergeladen oder angefordert werden bei Philipp Schell, Karrweg 1, 79289 Horben, e-mail siehe oben.
Meldeschluss: 15. August 2024;
Am 21. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Göppingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Wiesensteig das Modul 1.1 und 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1 nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Schalenwild
Modul 2 nach der BrPO Brauchbarkeit Feld
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getupft.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes für Modul 1.1 beträgt 100 € und Modul 1.2 beträgt 50€ und muß bei der Nennung erbracht werden. Dies muß Vor-Ort beglichen werden.
Nennungen an:
Ulrich Merkel
Carl-Martin Weg 16
73037 Göppingen
Tel: 0171-480 4471
Meldeschluss: 01. August 2024
Am 21. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Backnang eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Sulzbach das Modul 1.4
Es können 6 Hunde geprüft werden
Das Nenngeld beträgt:
Modul 1.4: 160 €
Herstellung der Fährten: Rehwildschweiß getupft
Stehzeit mind. 20 Stunden über Nacht.
Meldungen an:
Tamara Kurz
Seehofweg 108
71522 Backnang
Mail: jagdhunde@kjv-backnang.de
Meldeschluss ist der 01. August 2024
Am 22. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Aalen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Abtsgmünd Modul 1.1 und Modul 1.2
Die Teilnehmerzahl ist auf 5 Hunde begrenzt. Teilnehmer des Vorbereitungskurses der KJV Aalen haben Vorrang.
Es werden nur Hunde zugelassen, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind.
Nenngeld:
Modul 1.1 120,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 150,00 € für Nichtmitglieder
Modul 1.2 30,00 € für Mitglieder der KJV Aalen - 50,00 € für Nichtmitglieder
Das Nenngeld ist Reugeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Im Modul 1.2 bringen die Führer geeignetes Schleppwild selbst mit!
Die Übernachtfährten werden mit Rehschweiß gespritzt.
Anmeldungen bei:
Hundeobfrau Sandra Dußling unter hundeobfrau(at)jaeger-aalen.de
Der gültige Tollwutschutz ist am Prüfungstag mit den anderen Papieren (Jagdschein, Ahnentafel) vorzulegen.
Die Teilnahme erfolgt ohne jegliche Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Meldeschluss: 01. September 2024
Am 22. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Waiblingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Untergröningen / Abtsgmünd und Sulzbach/ Laufen das Modul 1.1 und Modul 1.2
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1
nach der BrPO Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier
Modul 1.2
Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
Geeignetes Wild ist vom Führer mitzubringen.
Die Bedingungen der Zulassung richten sich nach 2.2. BrPO BW 01.04.2024.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß im Tropfverfahren hergestellt und hat eine Stehzeit von mindestens 14 Stunden über Nacht.
Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.
Die Höhe des Nenngeldes in Höhe von 130 € (Modul 1.1) und 40 € (Modul 1.2) und muss bei der Nennung erbracht werden.
Meldeschluss: 02. September 2024
Am 22. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Lahr eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Ichenheim das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 6 Hunde geprüft werden, die den Zulassungsrichtlinien der aktuellen PO entsprechen.
Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges haben Vorrang.
Die Schweißfährten werden getropft.
Das Nenngeld bertägt: 100,00 € / 50,00 € Mitgl. der JV Lahr
Meldeschluss: 08. September 2024
Am 28. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Bruchsal eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Bruchsal das Modul 1.1 und 1.2
Die Zahl der Hunde wird auf 12 Hunde begrenzt.
Zulassungsbedingungen siehe BrPO. Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der Kreisjägervereinigung Bruchsal haben Vorrang.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Jedes Modul ist separat anzumelden.
Modul 1.1
zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt.
Modul 1.2
Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss)
Geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von BW zahlen doppeltes Nenngeld.
Die Höhe des Nenngeldes beträgt:
Modul 1.1 - 100,00 €
Modul 1.2 - 50,00 €
Das Nenngeld ist auf das Konto zu überweisen:
Kreisjägervereinigung Bruchsal
Sparkasse Kraichgau
IBAN: DE 70 6635 0036 0000 7086 04
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Original Ahnentafel oder Herkunftsnachweis
2. Gültige Tollwutschutzimpfung (mind.4 Wochen, max. 12 Monate zurückliegend)
3. Gültiger deutscher Jagdschein
Nennung schriftlich mit vollständig ausgefülltem Formblatt gem. BrPO, sowie Kopie des Überweisungsträgers an:
Wolfgang Kuch,
Schanzenstraße 42,
68753 Waghäusel,
Mobil: 0176 / 25341043,
Email: wolfgang.kuch@kabelbw.de
Nähere Einzelheiten werden nach der Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Meldeschluss: 31. August 2024
Am 28. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Tauberbischofsheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Forstrevier Buch das Modul 1.1 und 1.2
Die Prüfung ist auf Hunde mit anerkannten JGHV Papieren beschränkt.
Die Schweissfährte ist ca.400m lang und wird mit Rehwildschweiß gespritzt. Die Stehzeit der Übernachtfährte beträgt ca.18-22 Stunden.
Die Prüfungsgebühr beträgt für Mitglieder des KJV 140 € und für Nichtmitglieder 160 € (Nachmeldung 25% Aufschlag).
Nenngeld ist Reuegeld.
Die Prüfung ist auf 12 Teilnehmer begrenzt.
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Die Meldungen sind auf dem dafür vorgesehenen neuen Formular und gut lesbar an die Hundeobfrau:
Vanessa Bimmerlein,
Gartenweg 5,
97953 Königheim
Tel. 09340/9298183 oder kjvhundegruppe(at)gmx.de,zu richten.
Meldeschluss: 07. September 2024
Am 28. Septmeber 2024 findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die Badische Jäger Lörrach e.V. statt. Geprüft werden die Module 1.1 und Modul 1.2 nach der BrbkPO 2024.
Zugelassen sind 12 Hunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses und Mitglieder des Kreisvereins BJL e.V. haben Vorrang.
Nenngeld: € 120,00 für die Prüfung 1.1 und zusätzlich € 30,00 für die Zusatzprüfung 1.2 und ist in bar mit der Nennung fällig.
Nenngeld ist Reuegeld.
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes. Nennungen nach Nennschluss werden nicht angenommen.
Modul 1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrbkPO. Die Schweißfährten mit einer Mindestlänge von 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt - Stehzeit min. 14 Stunden.
Modul 1.2. Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald gem. § 3.3.1 bis § 3.3.2 der BrbkPO. Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Jedes Modul ist separat anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ahnentafel
2. Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung.
3. Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen.
4. gültiger Jagdschein.
Die Hunde müssen gechipt sein bzw. eindeutig identifizierbar sein.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Anmeldung mit entsprechendem Anmeldeformular/Nennung und Datenschutzerklärung.
Weitere Info bei Hundeobmann:
Hans Büchelin,
Auf dem Sausenhardt 3,
79400 Kandern-Holzen;
Mobil: 0171 7447106
hunde(at)badische-jaeger-loerrach.de
Sollten mehr Meldungen eingehen, gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.
Meldeschluss: 31. August 2024
Am 29.Septmeber 2024 findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die KJV Tuttlingen statt. Geprüft werden die Module 1.1 und Modul 1.2 nach der BrbkPO 2024.
Zugelassen sind Hunde, die in das Zuchtbuch Ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang!
Modul 1.1.
Zum Nachweis der Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten mit einer Länge von 400 Meter werden mit Rehwildschweiß getupft
Modul 1.2.
Zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss).
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Das Nenngeld beträgt EURO 100,00.
Das Nenngeld ist zusammen mit der Nennung zu entrichten, (Bar)
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Anmeldung über das Online Formblatt bitte beim Prüfungsleiter anfordern. Oder Download Homepage der KJV Tuttlingen.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Nennung schriftlich an:
Manfred Gruhler,
Im Eigenleh 18,
78554 Aldingen,
0173 8465663.
Oder per E-Mail: manfred.gruhler(at)t-online.de
Meldeschluss ist 20. August 2024
Am 29. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Lahr eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Ichenheim das Modul 1.1 und Modul 1.2
Es können max. 6 Hunde geprüft werden, die den Zulassungsrichtlinien der aktuellen PO entsprechen.
Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges haben Vorrang.
Die Schweißfährten werden getropft.
Das Nenngeld bertägt: 100,00 € / 50,00 € Mitgl. der JV Lahr
Meldeschluss: 15. September 2024
Am 03. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Esslingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Esslingen das Modul 1.1 und 1.2
Bedingungen der Zulassung PO Brauchbarkeitsprüfung 2.2
Übernachtfährte Rehschweiß gespritzt
Nenngeld Modul 1: 100,00€ und Modul 1+2: 120,00€
Anmeldung bei Hundeobmann:
Wolfgang Hinderer
Tulpenweg 7
72631 Aichtal,
Tel. 0171 7821698
Mail: wolfgang.hinderer(at)t-online.de
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang bei der Zulassung
Meldeschluss: 03. September 2024
Am 05. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Sigmaringen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Raum Stetten am kalten Markt das Modul 1.5
Es können max. 8 Hunde geprüft werden.
Kursteilnehmer der KJV Vorrang.
Das Nenngeld beträgt je Modul 70,00 €
Meldungen an:
Franz Peter Froitzheim,
Mörikestr. 8,
72510 Stetten a. k. M. oder per Mail an franzpeterfroitzheim(at)yahoo.de.
Nähere Einzelheiten werden nach Nennung rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte es aus organisatorischen Gründen erforderlich sein, müssen kurzfristige Terminverschiebungen akzeptiert werden.
Meldeschluss: 14. September 2024
Am 12. Oktober 2024 findet eine Brauchbarkeitsprüfung durch die Badische Jäger Lörrach e.V. statt. Geprüft werden die Module 1.1 und Modul 1.2 nach der BrbkPO 2024.
Zugelassen sind 12 Hunde, die in einem Zuchtbuch ihrer Rasse (vom JGHV anerkannt) eingetragen sind. Teilnehmer des Brauchbarkeitskurses und Mitglieder des Kreisvereins BJL e.V. haben Vorrang.
Nenngeld: € 120,00 für die Prüfung 1.1 und zusätzlich € 30,00 für die Zusatzprüfung 1.2 und ist in bar mit der Nennung fällig.
Nenngeld ist Reuegeld.
Nennung auf Formblatt Nr. 1 des LJV unter Beifügung einer Kopie der Ahnentafel des Hundes. Nennungen nach Nennschluss werden nicht angenommen.
Modul 1.1 Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrbkPO. Die Schweißfährten mit einer Mindestlänge von 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt - Stehzeit min. 14 Stunden.
Modul 1.2. Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald gem. § 3.3.1 bis § 3.3.2 der BrbkPO. Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Jedes Modul ist separat anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ahnentafel
2. Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung.
3. Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen.
4. gültiger Jagdschein.
Die Hunde müssen gechipt sein bzw. eindeutig identifizierbar sein.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber.
Anmeldung mit entsprechendem Anmeldeformular/Nennung und Datenschutzerklärung.
Weitere Info bei Hundeobmann:
Hans Büchelin,
Auf dem Sausenhardt 3,
79400 Kandern-Holzen;
Mobil: 0171 7447106
hunde(at)badische-jaeger-loerrach.de
Sollten mehr Meldungen eingehen, gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.
Meldeschluss: 31. August 2024
Am 12. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Reutlingen eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Reutlingen das Modul 1.1 und 1.2
Treffpunkt um 8.00 Uhr beim Forsthof Reutlingen.
Die Übernachtfährte ist mit Rehwildschweiß gespritzt.
Die Teilnahme ist auf 6 Hunde begrenzt.
Gespanne des Vorbereitungslehrgangs haben Vorrang.
Die Prüfungsgebühren für das Modul 1.1 betragen 80 € für Mitglieder, 110 € für Nichtmitglieder der KJV.
Bei Modul 1.2 zzgl. 30 € bzw. 40 € für Nichtmitglieder.
Der Prüfungstermin ist ausgebucht!!
Meldeschluss: 31. August 2024
Am 13. Oktober 2024 führt der Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern 1895 e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1.
Es können 6 Hunde geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt 150 €.
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Herstellung der Fährten: Fährtenschuh mit Wildschweiß.
Meldungen an:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Tel.: 07053/2267
Mobil: 0172/7562778
erich.loercher(at)freenet.de
Meldeschluss: 15. September 2024
Am 19. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Mergentheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Bad Mergentheim das Modul 1.1 und 1.2
Zugelassen sind Hunde, die in das Zuchtbuch Ihrer Rasse eingetragen sind (vom JGHV anerkannt).
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang!
Modul 1.1:
Zum Nachweis der Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier.
Die Übernachtfährten mit einer Länge von 400 Meter werden mit Wildschweiß getupft.
Modul 1.2:
Zum Nachweis der erweiterten Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss).
Frisches und geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Die Höhe des Nenngeldes in Höhe von 100 Euro/130 Euro Mitglied/Nichtmitglied (Modul 1.1) und 10 Euro/30 Euro (Modul 1.2)
ist an die Kreisjägervereinigung Mergentheim:
IBAN: DE91 6739 0000 0090 2474 09
Volksbank Main-Tauber eG zu überweisen.
Vor Beginn der Prüfung sind der Prüfungsleitung folgende Unterlagen vorzulegen:
Anmeldung über das Formblatt aus der Prüfungsordnung und dem Nachweis über die Zahlung des Nenngeldes.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung des Veranstalters und der Revierinhaber.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Nennung schriftlich an:
Anke Nawratil-Stütz,
Brechdarrenweg 9
97980 Bad Mergentheim-Lustbronn,
Tel.: 07931 44083 oder per E-Mail: nawratil-stuetz(at)web.de
Meldeschluss: 30. September 2024
Am 19. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Biberach eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Bereich Forstbezirk Oberland das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Es können max. 12 Hunde mit Papieren geprüft werden.
Teilnehmer des Hundekurses 2024 haben Vorrang.
Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getropft.
Das Nenngeld = Reuegeld und beträgt 100€.
Dieses ist bei der Anmeldung fällig.
Anmeldungen an:
Hubert Vogel,
Hungerbergstr. 25,
88339 Bad Waldsee,
Tel.: 07524/8115,
E-Mail: vogel.forst(at)web.de
Meldeschluss: 16. September 2024
Am 20. Oktober 2024 führt der DL Verein Baden-Württemberg eine Brauchbarkeitsprüfung im Raum Schwaigern/Leingarten nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß gespritzt.
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld € 120,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2. Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig. Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des DL Vereines Baden-Württemberg. Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig. Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden. Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei:
Roger Rohrbach
roger.rohrbach27@gmail.com
Rückfragen unter 0171-9715527.
Meldeschluss: 01. Oktober 2024 (Meldungseingang)
Am 20. Oktober 2024 führt der Dachshundklub Württemberg-Hohenzollern 1895 e.V. eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Nagold das Modul 1.1.
Es können 6 Hunde geprüft werden.
Das Nenngeld beträgt 150 €.
Teilnehmer des Vorbereitungskurses haben Vorrang.
Herstellung der Fährten: Fährtenschuh mit Wildschweiß.
Meldungen an:
Erich Lörcher
In den Hausäckern 16
75385 Bad Teinach-Zavelstein
Tel.: 07053/2267
Mobil: 0172/7562778
erich.loercher(at)freenet.de
Meldeschluss: 22. September 2024
Am 20. Oktober 2024 führt der JGV Oberländer eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Linkenheim das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. § 2.2 Abs.a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbands Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Zur Prüfung werden maximal 6 Hunde zugelassen
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß gespritzt. Die Stehzeit beträgt mindestens 14 Stunden über Nacht
Modul 1.2 Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss). Geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Nenngeld € 100,00 für Modul 1.1; zusätzlich € 30,00 für Modul 1.2.
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto des JGV-Oberländers.
Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig. Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundes und die Prüfung (BP) angeben.
Das Formblatt "Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung" und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Jedes Modul ist mit einem separatem Nennformular anzumelden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original, Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung, Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen, gültiger deutscher Jagdschein.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers. Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei:
Chris Kollum
Mail: chris.kollum(at)web.de
Rückfragen unter 0176/34183924
Meldeschluss: 29. September 2024 (Meldungseingang)
Am 10. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Lahr eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Raum Schuttertal das Modul 1.4
Es können max. 6 Hunde geprüft werden, die den Zulassungsrichtlinien der aktuellen PO entsprechen.
Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges haben Vorrang.
Die Schwarzwildschweiß getropft / getreten.
Stehzeit: 20h
Das Nenngeld bertägt: 150,00 € / 100,00 € Mitgl. der JV Lahr
Meldeschluss: 06. Oktober 2024
Am 26. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Heidenheim eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird in den Revieren um Königsbronn-Itzelberg das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Zugelassen sind max. 12 Hunde mit entsprechender Zulassungsvoraussetzungen laut PO Baden Württemberg.
Die Fährten sind mit Rehschweiß getropft bei einer Stehzeit/ Übernachtfährte 12-14 Std.
Das Nenngeld beträgt 130,- € für Modul 1.1, für Modul 1.1 und 1.2 150,-€
Die Prüfung ist bereits voll belegt mit 12 Hunden.
Bei Fragen an den Hundeobmann der KJV Heidenheim:
Martin Schietinger
m.schietinger-hdh@t-online.de
Mobil: 0151 19132840
Meldeschluss: 05. Oktober 2024
Am 26. Oktober 2024 führt die Kreisjägervereinigung Biberach eine Brauchbarkeitsprüfung nach der BrPO des LJV Baden-Württemberg vom 01.04.2024 durch. Geprüft wird im Bereich Forstbezirk Oberland das Modul 1.1 und Modul 1.2.
Es können max. 12 Hunde mit Papieren geprüft werden.
Teilnehmer des Hundekurses 2024 haben Vorrang.
Gültiger Tollwutschutz ist vorzuweisen.
Die Übernachtfährten werden mit Rehwildschweiß getropft.
Das Nenngeld = Reuegeld und beträgt 100€.
Dieses ist bei der Anmeldung fällig.
Anmeldungen an:
Hubert Vogel,
Hungerbergstr. 25,
88339 Bad Waldsee,
Tel.: 07524/8115,
E-Mail: vogel.forst(at)web.de
Meldeschluss: 16. September 2024
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