Im Naturschutzrecht gilt grundsätzlich das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Mit dem am 17.6.2015 verabschiedeten"Gesetz zur Neuordnung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege"gibt es dazu aber ergänzende Regelungen im Land. Sie sind am 20.Juli 2015 mit Veröffentlichung im Gesetzblatt von Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Die Landesregelungen dienen der Anpassung des Landesrechts an bundesgesetzliche Regelugen, der Erhaltung bewährter landesrechtlicher Standards und einer effektiven Umsetzung in das Verwaltungshandeln. Außerdem werden einige Sachverhalte über das BNatSchG hinaus geregelt, z.b. werden anerkannten Verbänden erweitere Mitwirkungsrechte eingeräumt, Landschaftspflegeverbände werden gesetzlich verankert oder weitere Biotoptypen unter Schutz gestellt.