Die Aktion, die am 1. August begann, läuft bis Ende Dezember 2017. Die Vergabe der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanträge.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- Anträge können für Neukäufe (keine gebrauchten Produkte) ab 1. August bis zum 31.Dezember 2017 gestellt werden.
- Gefördert werden können nur Produkte, die ab dem 1. August 2017 gekauft wurden.
- Die Produkte müssen den technischen Vorgaben entsprechen.
- Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung in einem Kalenderjahr erhalten.
- Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Die Gesamtförderung ist begrenzt auf 200.000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Anmeldung per Mail an foerderung_praevention(at)svlfg.de. Oder per Fax: 0561 9359 300535