Tiergesundheit: HPAI H5N1 in BW | Sachstandsinformation (1) - HPAI bei Wildvögeln

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Ausführliche Sachstandsinformationen (1) Wildvogel HPAI (H5N1) in Baden-Württemberg erstellt von der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz Sachgebiet Task Force Tierseuchenbekämpfung (Stand 14.02.2023).

Zur Lage in Baden-Württemberg wurden seit 5. Januar 2023 in sieben Kreisen 33 HPAI-Ausbrüche bei Wildvögeln festgestellt. Zusammenstellung der Anzahl und Art HPAIV-positiver Wildvögel nach Kreisen wie folgt:

Wildvogelart

Anzahl

Kreise

HPAIV-Subtyp

Graureiher

1

Tübingen

H5N1

Greifvogel

1

Böblingen

H5N1

Möwenvogel

10

Stuttgart, Lörrach

H5N1

Schwan

11

Freiburg Stadt, Tübingen, Lkr. Karlsruhe

H5N1

Storch

1

Tübingen

H5N1

Wildgans

9

Ostalbkreis, Böblingen

H5N1

[Weiterführende Details siehe Dokument unten.]

Aufgrund der HPAI-Virusnachweise bei Wildvögeln und dem damit verbundenen erhöhten Eintragsrisiko in Beständen mit gehaltenen Vögeln haben ausgewählte Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg (siehe Dokument unten) per Allgemeinverfügung befristete Aufstallungsgebotszonen verschiedener Größen ausgewiesen, die mittels unten downloadbaren Dokument und darin enthaltene Links (gültig bis 19.02.2023) abgerufen und entnommen werden können.

Die Allgemeinverfügungen umfassen im Einzelnen u.a.

  • die Verpflichtung zur sofortigen Aufstallung von Geflügel in gewerblichen und privaten Haltungen
  • die Verpflichtung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation
  • die Verpflichtung, Geflügelmärkte, -ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen ausschließlich in ge-schlossenen Räumen zu veranstalten
  • Regelungen zur Entwesung, Reinigung und Desinfektion
  • die sofortige Vollziehung der einzelnen Regelungen
  • Hinweise zur
    • Verpflichtung zur Anzeige und Abmeldung von Geflügelhaltungen
    • Verpflichtung aller Geflügelhalter:innen, (unabhängig von ihrer Betriebsgröße) Zu- und Abgänge von Geflügel sowie die Legeleistung und Anzahl der verendeten Tiere zu dokumentieren

Weiterführende Informationen und Details entnehmen Sie bitte dem Dokument hierunter.