Am 10. Februar 2020 wurde die Verordnung des MLR zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vom 29. Januar 2019 veröffentlicht (Gesetzblatt Nr. 2, Seite 23) und ist somit in Kraft getreten. Danach bleibt auch 2020 und 2021 die allgemeine Schonzeit für Schwarzwild im März und April ausgesetzt. Die bisherigen Regelungen zur Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen bei der Bejagung von Schwarzwild sowie die Regelung der Zulässigkeit von Schwarzwildkirrungen (mindestens 5 satt 2) bleiben bis 28.2.2022 in Kraft. Die Bejagung führender Bachen ist aus Gründen des Muttertierschutzes weiterhin verboten.
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