Die letzte gültige Schießvorschrift trat am 01. April 2015 in Kraft. Nach neun Jahren wurde die DJV-Schießvorschrift nun grundlegend überarbeitet und angepasst. Die neue Schießvorschrift gilt seit dem 01. April 2024 und birgt viele Neuerungen.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
- Die Verwendung von Schalldämpfern zu jagdlichen Wettkämpfen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf das Waffengewicht aber 5000 gr. nicht überschreiten.
- Auf den Schrotständen und im Kurzwaffen-Schießen müssen nun verpflichtend Brille, Kopfschutz (Kappe) und Gehörschutz getragen werden.
- Bei der Disziplin „Fuchs liegend frei Hand“ besteht für Teilnehmer ab dem Alter von 65 Jahren jetzt die Möglichkeit, diese Disziplin auch „Stehend angestrichen am Bergstock“ zu schießen.
- Neue Schautafel mit den Disziplinen für Schießstandbetreiber
Wir weisen darauf hin, dass die gesamte Vorschrift überarbeitet wurde.
