Seit 15 Jahren war sie stabil: Die Jagdabgabe, die jede Jägerin und jeder Jäger entrichten muss, wenn ein Jagdschein gelöst wird, betrug bisher Euro 38,65 pro Jahr für Inländer, Euro 20,45 für Ausländertagesjagdscheine.
Nun wird sie zum 1.4.2022 angehoben auf Euro 50 für Inländer und 25 Euro für die Tagesjagdscheine.
Grundlage für die Erhebung der JA ist eine gesetzliche Regelung (§ 28 JWMG) sowie eine Rechtverordnung, deren Neufassung am 1.4.2022 in Kraft tritt.
Für die Praxis bedeutet das: Wer bis zum 31.3. seinen Jagdschein löst, zahlt noch den alten Betrag, ab dem 1.4. dann den neuen.
Warum eine Anhebung?
Das MLR begründet die Anpassung damit, dass trotz steigender Zahl der Jagdscheininhaber (also mehr Einnahmen) die Nachfrage nach einer Förderung aus Mitteln der JA ständig gestiegen ist und letztendlich die Bedarfe nicht mehr mit dem Aufkommen Schritt halten konnten.
Der effektive Einsatz der Jagdabgabemittel wurde durch die Inflation in den letzten 15 Jahren stark beeinträchtigt. Auch aus diesem Grund war eine Anhebung notwendig.
Von Zuschüssen aus der JA profitieren Schießstandbetreiber, die ihre Anlagen umweltfreundlich und sicher umbauen bzw. notwendige Instandsetzungsarbeiten finanzieren müssen, Einrichtungen jagdlicher und wildbiologischer Forschung sowie der LJV und seine Mitgliedsvereine. Der LJV und die Schießstandbetreiber erhalten rund 60% der Zuwendungen jährlich.
Der LJV trägt deshalb die Erhöhung mit. Sie soll zu einem nicht unerheblichen Teil u.a. den Schießstandbetreibern (Stichwort REACH-Verordnung, EU-weites Bleiverbot) sowie einem umfangreichen Fortbildungskonzept, das der LJV entwickelt und umsetzt, der Jägerschaft zu Gute kommen.
In der April-Ausgabe der „Jagd in BW“ finden interessierte Mitglieder umfassende Informationen über die bisherige und künftige Verwendung der Jagdabgabe sowie eine ausführliche Begründung dafür, dass der LJV sich nicht gegen eine Anhebung gestellt hat.
